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Symbolbild zur Selbstbestimmung am Lebensende: Pflegeheim-Zimmer mit offener Tür und sanfter Beleuchtung als Zeichen für Freiheit, Würde und individuelle Entscheidung.

Votum Landrat

Votum zur Motion von Landrätin Elena Kaiser und Mitunterzeichnenden betreffend Ergänzung des Gesundheitsgesetzes Art. 43 zur freiwilligen Beendigung des Lebens

2023

Die FDP-Fraktion des Landrats Nidwalden hat sich mit der Motion zur Ergänzung des Gesundheitsgesetzes betreffend freiwilliger Lebensbeendigung intensiv befasst und unterstützt das Anliegen mit einer 2/3-Mehrheit. Konkret geht es um die Ergänzung von Art. 43, wonach Pflegeinstitutionen Suizidhilfeorganisationen den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten gewähren sollen – im Sinne der Wahrung der Selbstbestimmung schwerkranker Menschen.

Dabei betont die FDP: Es geht nicht um Zwang, sondern um Rechtsklarheit. Keine Institution soll verpflichtet werden, Suizidhilfe aktiv zu unterstützen, aber ein generelles Zutrittsverbot für Dritte wie Sterbehilfeorganisationen widerspricht einem liberalen Verständnis von persönlicher Freiheit. Gerade auf dem letzten Weg eines Menschen verdient die Entscheidungsfreiheit besonderen Schutz.

Eine Minderheit der Fraktion wies darauf hin, dass aktuell nur wenige Institutionen in Nidwalden den Zugang zu Suizidhilfe verhindern. Doch die Mehrheit war sich einig: Gerade deshalb ist jetzt der richtige Moment, um Klarheit und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn die Gefahr, dass künftig mehr Einrichtungen diese Option ausschliessen, bleibt real.

Fazit: Wer die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und pflegerische wie rechtliche Sicherheit schaffen will, stimmt dieser Motion zu – im Bewusstsein, dass Freiheit am Lebensende ebenso wie am Lebensanfang geschützt werden muss.

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