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Symbolbild zum Migrationsvollzug: Verwaltungsgebäude mit Schweizer Flagge und Person auf dem Weg zum Eingang – stellvertretend für konsequenten, rechtsstaatlichen Vollzug in Asyl- und Ausländerfragen.

Votum Landrat

Votum zur Interpellation von Landrat Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend dem kantonalen Vollzug der einschlägigen Ausländer- und Asylgesetzgebung

2023

In einer Interpellation haben die Nidwaldner Landräte Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen) und Roland Blättler (SVP, Kehrsiten) den Regierungsrat um eine Einschätzung zum kantonalen Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung gebeten. Der Anlass: Der seit 2022 andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat nicht nur geopolitische und humanitäre Folgen, sondern beeinflusst auch direkt die Migrationsströme und den Handlungsdruck auf kantonaler Ebene.

Die Antwort des Regierungsrats liegt nun vor (RRB 452) – und sie fällt klar aus: Wegweisungen nach negativen Asylentscheiden werden in Nidwalden rasch vollzogen, die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten, und zugleich werden Integrationspotenziale – insbesondere für den Arbeitsmarkt – aktiv genutzt. Die einschlägigen Fallzahlen im Kanton Nidwalden bewegen sich dabei auf einem vergleichsweise tiefen Niveau.

Landrat Steiner betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung eines rechtsstaatlich fundierten und gleichzeitig pragmatischen Vollzugs: „Auch wenn diese Arbeit nicht immer einfach ist und Fingerspitzengefühl erfordert – es ist richtig und notwendig, dass Nidwalden die bestehenden Gesetze konsequent umsetzt und dabei Chancen für die Integration nutzt, wo sie sinnvoll sind.“

Fazit: Der Vorstoss zeigt, dass in Nidwalden Ordnungspolitik mit Augenmass betrieben wird. Inmitten internationaler Krisen wie dem Krieg in der Ukraine ist das klare Bekenntnis zur Durchsetzung von Recht und zur Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden wie der einheimischen Bevölkerung gleichermassen wichtig.

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