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Abstimmungen

Wer ehrlich entlasten will, sagt Ja zur Landratsvorlage

2026

Die Diskussion über die Nidwaldner Steuergesetzrevision kreist oft um ein verkürztes Bild. Es wird der Eindruck erweckt, als profitierten von der Landratsvorlage vor allem hohe Einkommen. Das greift zu kurz. Wer Familien und Mittelstand ehrlich entlasten will, muss nicht nur bei den Abzügen ansetzen, sondern auch dort, wo viele arbeitende Haushalte in Nidwalden steuerlich tatsächlich liegen: bei den relevanten Tarifstufen von Artikel 40.

Die Vorlage des Landrats verbindet beides. Sie erhöht die familienrelevanten Abzüge deutlich und schafft damit eine direkte Entlastung im Alltag. Gleichzeitig korrigiert sie den Einkommenssteuertarif dort, wo ein grosser Teil des Nidwaldner Mittelstands betroffen ist. Genau diese Kombination macht die Vorlage wirksam.

Die höheren Familienabzüge sind richtig und notwendig. Sie allein genügen aber nicht. Eine echte Entlastung braucht auch eine tarifliche Anpassung. Die Landratsvorlage senkt deshalb die oberen Tarifstufen spürbar: ab 73’000 Franken auf 2,95 Prozent, für die nächsten 25’000 Franken auf 3,00 Prozent, für die nächsten 25’000 Franken auf 3,05 Prozent und ab 143’000 Franken auf 2,59 Prozent. Der Gegenvorschlag bleibt in allen diesen Stufen höher, nämlich bei 3,00 / 3,10 / 3,20 / 2,70 Prozent.

Damit ist klar: Wer den Mittelstand wirklich entlasten will, kommt an der Landratsvorlage nicht vorbei. Der Gegenvorschlag übernimmt zwar die Familienmassnahmen, schwächt aber genau jene Tarifkorrektur ab, die für eine spürbare Entlastung entscheidend ist.

Auch finanzpolitisch ist die Vorlage vertretbar. Nidwalden verfügt über eine solide Ausgangslage, hohe Reserven und weiterhin erheblichen finanziellen Spielraum. Gerade deshalb ist es richtig, einen Teil dieser Stärke an Familien und Mittelstand zurückzugeben, statt jede Entlastung reflexartig als Risiko darzustellen.

Die Vorlage des Landrats steht für eine sachliche, tragbare und faire Steuerpolitik. Sie entlastet dort, wo der Druck im Alltag real ist. Darum gilt: Ja zur Vorlage des Landrats, Nein zum Gegenvorschlag, Stichfrage: Landrat Ja.

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