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Interpellation Steiner - Immobilienbewertung

Immobilienbewertung, Eigenmietwert und Rechtsgleichheit: Warum politisches Handeln jetzt nötig ist

2026

Die neue Immobilienbewertung verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: mehr Transparenz und einheitliche Grundlagen. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung rollierend über mehrere Jahre. Das bedeutet, dass vergleichbare Liegenschaften je nach Zeitpunkt der Neubewertung unterschiedlich besteuert werden können. Diese Übergangsphase ist erklärungsbedürftig – und sie berührt den Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Hinzu kommt eine zweite, gewichtige Reform: Die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum wurde auf Bundesebene beschlossen und wird in absehbarer Zeit umgesetzt. Damit entfällt ein zentrales Element der Einkommensbesteuerung, während sich an der Vermögensbesteuerung nichts ändert. Wenn beide Reformen zeitlich überlappen, entstehen zusätzliche Fragen zur Koordination und zu fairen Übergangsregelungen.

Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid zeigt zudem klar auf: Solche Bewertungsweisungen gelten rechtlich als Verwaltungsverordnungen. Eine abstrakte gerichtliche Überprüfung ist in der Regel nicht möglich; die Klärung erfolgt erst im konkreten Veranlagungsverfahren. Der Rechtsweg ist also vorhanden, greift aber spät und einzelfallbezogen. Genau deshalb braucht es politische Verantwortung, frühzeitig Klarheit zu schaffen und unnötige Unsicherheiten zu vermeiden.

Aus diesen Gründen habe ich gemeinsam mit Kantonsratskolleginnen und -kollegen aus verschiedenen Parteien eine überparteiliche Interpellation eingereicht. Der Vorstoss ist von einer Mehrheit des Landrats mitunterzeichnet und damit breit abgestützt. Er richtet sich nicht gegen die Steuerverwaltung, sondern will Transparenz schaffen:
– Wie wird die Gleichbehandlung während der Übergangsphase sichergestellt?
– Wie geht der Kanton mit Grundsatzfragen und möglichen Pilotfällen um?
– Wie werden kantonale Regelungen mit dem anstehenden Systemwechsel beim Eigenmietwert koordiniert?

Politik heisst für mich, Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen, sachlich zu prüfen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu suchen. Gerade bei Steuern und Eigentum sind Verlässlichkeit und Planbarkeit zentral. Mit dem eingereichten Vorstoss leisten wir einen Beitrag dazu, dass diese Grundsätze auch in einer Phase des Wandels gewahrt bleiben.

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