Eine institutionelle Frage

Die Diskussion über die Beziehungen zur Europäischen Union wird häufig entlang eines einfachen Dafür oder Dagegen geführt. Bei der Standesinitiative zum obligatorischen Staatsvertragsreferendum geht es jedoch um eine andere Frage: Welche demokratische Legitimation sollen grundlegende institutionelle Entscheidungen erhalten?

Die Kantone haben eine Stimme

Die Schweiz lebt vom Zusammenspiel von Bevölkerung und Kantonen. Das Ständemehr ist Teil dieses föderalen Gleichgewichts. Gerade ein kleiner Kanton wie Nidwalden hat ein Interesse daran, dass die Rolle der Kantone bei weitreichenden Entscheidungen sorgfältig berücksichtigt wird.

Legitimation schafft Verlässlichkeit

In meinem Fraktionsvotum stellte ich die institutionelle Stabilität und die langfristige Tragfähigkeit eines Entscheids ins Zentrum. Die Frage des Abstimmungsverfahrens ersetzt keine inhaltliche Prüfung eines Abkommens. Sie betrifft die demokratischen Regeln, auf deren Grundlage eine solche Entscheidung getroffen werden soll.

Der Entscheid des Landrats

Am 10. Juni 2026 hat der Landrat die Standesinitiative zur Unterstellung eines Rahmenabkommens mit der Europäischen Union unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum sui generis gutgeheissen. Das ist ein kantonaler Beschluss zu einer Standesinitiative. Er legt das spätere Abstimmungsverfahren auf Bundesebene nicht bereits verbindlich fest. Meine Haltung bleibt: Föderalismus ernst nehmen und für weitreichende Entscheidungen eine belastbare demokratische Grundlage schaffen.